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Begriff Definition
Vor- und Nacherbschaft

Der Erblasser kann einen eingesetzten Erben als Vorerben verpflichten, die Erbschaft einem anderen Nacherben auszuliefern. Die Vorerbeneinsetzung darf nicht zu Lasten des Pflichtteils erfolgen. Verfügt der Erblasser nicht anders, ist der Zeitpunkt der Auslieferung der Tod des Vorerben. Als Sicherungsmittel für den Nacherben wird in jedem Fall ein Inventar aufgenommen. Von der Sicherstellungspflicht zu Gunsten des Nacherben kann der Erblasser den Vorerben befreien. Die Vor- und Nacherbeneinsetzung bietet erhebliches Konfliktpotential, kann aber für Patchwork-Familien eine sachgerechte Lösung sein, um zunächst den überlebenden Partner zu begünstigen und sodann die Ansprüche der eigenen Kinder nicht zu schmälern.