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Begriff Definition
Schenkungsverbot (bei Erbverträgen)

Hat der Erblasser in einem Erbvertrag über sein gesamtes Vermögen verfügt, darf er sein Vermögen nicht mehr durch Schenkungen (auch Spenden) vermindern. Dieses Schenkungsverbot gilt für neue und bestehende Erbverträge. Sollen lebzeitige Schenkungen und Zuwendungen auch nach Abschluss des Erbvertrags möglich sein, muss dies im Erbvertrag ausdrücklich vorbehalten werden.