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Begriff Definition
Pflichtteil

Der Pflichtteil bezeichnet den Bruchteil der gesetzlichen Erbquote, welcher dem betreffenden Pflichtteilserben nicht entzogen werden kann. Bei Nachkommen und Ehegatten beträgt der Pflichtteil ½ der gesetzlichen Erbquote. Die weiteren gesetzlichen Erben haben kein Pflichtteilsrecht.