| Begriff | Definition | 
|---|---|
| Pflichtteil | Der Pflichtteil bezeichnet den Bruchteil der gesetzlichen Erbquote, welcher dem betreffenden Pflichtteilserben nicht entzogen werden kann. Bei Nachkommen und Ehegatten beträgt der Pflichtteil ½ der gesetzlichen Erbquote. Die weiteren gesetzlichen Erben haben kein Pflichtteilsrecht. | 
