Begriff | Definition |
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Erbengläubiger |
Gläubiger der persönlichen Schulden eines Erben. Sie können u.U. anstelle des Schuldner-Erben die Herabsetzungsklage erheben und die Mitwirkung der Behörde bei der Teilung verlangen. Der Erbengläubiger steht den Erbschaftsgläubigern gleich und hat damit Vorrang gegenüber den Vermächtnisnehmern.
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